Sie können die Stiftung fördern durch

  • Spenden
  • Zustiftungen
  • Zuwendungen anlässlich eines Geburtstages, eines Jubiläums, einer Trauerfeier
  • Erbe, Testament

Spenden dienen dem unmittelbaren Zweck der Stiftung und fließen zeitnah in die von der Stiftung geförderten Projekte.

Zustiftungen sind Zuwendungen in den Vermögensstock der Stiftung. Zustiftungen stärken die Arbeit der Stiftung langfristig.

Anlasszuwendungen sind Spenden oder Zustiftungen zugunsten der Stiftung; zum Beispiel anstelle von Blumen und Geschenken anlässlich von Geburtstagen, Jubiläen oder einer Trauerfeier.

Auch Zustiftungen durch Erbschaft oder Teilerbschaft sind möglich.

Stiften, Vererben und Spenden werden steuerlich belohnt

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Ihre Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.

Über Einzelheiten informieren wir Sie gern gesondert, denn Transparenz ist uns wichtig.

 

Bankverbindung:

Sparkasse Lüneburg 
SWIFT-BIC: NOLADE21LBG
IBAN: DE58 2405 0110 0000 0727 77

 

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